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25.000 Euro

„Vor dem Gesetz sind Alle gleich!“

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In Deutschland wird das vorsätzliche Vergiften eines Hundes als Straftat gewertet und kann mit einer

Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe

geahndet werden.

Hier sind die rechtlichen Details und möglichen Konsequenzen im Überblick:

Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (§ 17 TierSchG):

Wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, macht sich strafbar.

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Das Auslegen von Giftködern erfüllt diesen Tatbestand oft schon beim Versuch.

Sachbeschädigung (§ 303 StGB):

Da Tiere im Strafrecht behandelt werden, kann zusätzlich eine Sachbeschädigung vorliegen, wenn es sich um einen fremden Hund handelt. Hierauf stehen bis zu

zwei Jahre Gefängnis

oder eine Geldstrafe.

Bei Ordnungswidrigkeiten (z. B. nach § 18 TierSchG) drohen Bußgelder von bis zu

25.000 Euro.